Ablauf des Förderverfahrens für Maßnahmen in der Freiberger Altstadt
Die Vergabe von Städtebaufördermitteln in Freiberg erfolgt unter wesentlicher Berücksichtigung folgender Kriterien:
Das Grundstück liegt im Erhaltungs- oder Sanierungsgebiet, Übereinstimmung des Vorhabens mit dem bestätigten Rahmenplan für die Freiberger Altstadt; Erhaltung und Förderung der Wohnnutzung in der Altstadt; städtebauliche Bedeutung der Maßnahme; Unrentierlichkeit der Sanierungsmaßnahme (nicht deckbare Finanzierungslücke zwischen Eigen-/Fremdkapital und den Gesamtkosten der Maßnahme).
- Beratung beim Sanierungsträger
- Vor-Ort-Besichtigung
- Antragstellung
- Beantragung erforderlicher Genehmigungen bei der Stadt
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch den Bauherrn
- Prüfung der Unterlagen und Genehmigungen
- Durchführung der Unrentierlichkeitsberechnung
- Erarbeitung Fördervorschlag
- Entscheidung Arbeitsgruppe Stadtsanierung
- Entscheidung durch zuständiges Gremium der Stadt
- Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Bauherr und Stadt
- Durchführung der Maßnahmen
- Einreichen prüfungsfähiger Unterlagen für Abrechnung
- Nach Abschluss der Maßnahme Prüfung der Fördermittelverwendung
- Schlussabrechnung der Maßnahme
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